Handels- und Gesellschaftsrecht

Sofern Sie bereits ein Geschäftsmodell entwickelt haben, ist eine Beratung zur für Sie günstigsten Gesellschaftsform von entscheidender Bedeutung. Dies kann gerade im Hinblick auf das Haftungsrisiko wichtig sein und dieses stark reduzieren.

Unsere Kanzlei berät Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens über die für Sie sinnvollste Gesellschaftsform und erstellt daneben die passenden Gesellschaftsverträge. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie, ob für Ihr Unternehmen beispielsweise die Rechtsformen der GbR, der KG, der OHG oder einer GmbH bzw. GmbH & Co. KG oder einer AG am sinnvollsten sind. Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihr Unternehmen neu strukturieren oder umstrukturieren wollen.

Selbstverständlich vertreten wir Ihre Gesellschaft auch bei gesellschaftsrechtlichen Problemen nach Gründung, im Falle der Expansion und Erweiterung bis hin zum Verkauf.

Wir begleiten Sie bei allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen in Ihrem Unternehmensalltag, bei Gesellschafterstreitigkeiten, bei Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern und in Krisensituationen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gründung von Gesellschaften (GbR, KG, OHG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG)
  • Erstellung individueller Gesellschaftsverträge
  • Begleitung von Eintragungen im Handels- und Partnerschaftsregister
  • Verträge und Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten und Unternehmen
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten auf Gesellschafterebene
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Unternehmenskäufe, -verkäufe und Umwandlungen von Gesellschaften (M&A)

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