Arbeitsrecht in Hagen
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Hilfe bei Kündigung, Abfindung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Gerade in dem Bereich, in dem Menschen die meiste Zeit ihres Lebens verbringen, kommt es häufig zu Streitigkeiten, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Ein gerichtliches Verfahren ist oftmals umgänglich, da es eine Vielzahl von Bereichen gibt, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen muss.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Praxis vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Beratung, beispielsweise wenn es um die Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverträgen geht. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Prozessen des Kündigungsschutzes.
Bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge sind wir Ihnen gerne behilflich, so dass von Anfang an eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vermieden werden kann.
Aufgrund der Tatsache, dass sich das Arbeitsrecht durch einige Besonderheiten auszeichnet, ist dem Mandanten oftmals mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient. Empfehlenswert sind eher praktikable Wege, die der beruflichen Zukunft unserer Mandanten neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen und eröffnen.
Auf der Arbeitgeberseite hingegen sollen Probleme mit Mitarbeitern durch arbeitsrechtliche Maßnahmen gelöst werden. Oftmals sollen für langjährige Mitarbeiter Lösungen gefunden werden, von denen beide Seiten profitieren. Hier suchen wir gezielt nach Lösungen, um die unterschiedlichen Interessen ausfindig zu machen und mit den rechtlichen Möglichkeiten abzustimmen, so dass ein zufriedenstellendes Ergebnis gefunden wird.
Drei-Wochen-Frist: Wollen Sie sich gegen eine Kündigung wehren, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – selbst wenn sie fehlerhaft war. Rufen Sie uns deshalb früh an: 02331 37 3333-0.
Kündigung und Kündigungsschutz
Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Wir prüfen unter anderem, ob das Kündigungsschutzgesetz greift, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde, ob eine erforderliche Anhörung des Betriebsrats stattgefunden hat und ob die Kündigung formwirksam – insbesondere eigenhändig unterschrieben – zugegangen ist.
Unterschieden wird zwischen der verhaltensbedingten, der personenbedingten und der betriebsbedingten Kündigung sowie der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Form hat eigene Voraussetzungen, an denen sie scheitern kann.
Abfindung
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis entsteht der Anspruch meist im Rahmen einer Kündigungsschutzklage: Je schwächer die Kündigung begründet ist, desto größer ist das Risiko des Arbeitgebers, den Prozess zu verlieren – und desto eher ist er zu einer Zahlung bereit. Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr; je nach Fall ist deutlich mehr erreichbar.
Abmahnung
Eine Abmahnung ist oft die Vorstufe zur Kündigung. Sie muss das beanstandete Verhalten konkret benennen und mit einer Warnung verbunden sein. Ist sie unberechtigt oder zu unbestimmt, können Sie deren Entfernung aus der Personalakte verlangen. Eine Gegendarstellung sollte wohlüberlegt sein – wir beraten Sie, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Aufhebungsvertrag
Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht ungeprüft. Er beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Kündigungsschutz – und führt bei der Agentur für Arbeit häufig zu einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Wir prüfen die Bedingungen und verhandeln nach, bevor Sie sich binden.
Arbeitsvertrag
Bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge sind wir Ihnen gerne behilflich, so dass von Anfang an eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen vermieden werden kann. Typische Streitpunkte sind Befristungen, Probezeit, Überstunden- und Ausschlussklauseln sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote.
Arbeitszeugnis
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis, das Ihr berufliches Fortkommen nicht erschwert. Hinter freundlich klingenden Formulierungen verbergen sich jedoch häufig schlechte Noten. Wir entschlüsseln die Zeugnissprache und setzen eine Berichtigung durch.
Weitere Themen rund um das Arbeitsverhältnis
- Arbeitszeit / Befristung / Teilzeitarbeit
- Arbeitsunfall / Berufskrankheit / Lohnfortzahlung
- Betriebsverfassung und Betriebsratsarbeit
- Tarifvertrag
- Zeugnis, Urlaub und Resturlaubsansprüche
- Lohn- und Gehaltsansprüche
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Erstkontakt. Sie rufen an oder schreiben uns über das Kontaktformular und schildern kurz Ihr Anliegen.
- Unterlagen sichten. Wir sehen uns Kündigung, Arbeitsvertrag und Schriftwechsel an und prüfen die Fristen.
- Einschätzung. Sie erfahren offen, welche Chancen und Risiken Ihr Fall hat und was er kosten wird.
- Vertretung. Auf Wunsch verhandeln wir mit der Gegenseite oder vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Nach Ablauf gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.
Bekomme ich immer eine Abfindung?
Nein. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. Häufig wird eine Abfindung aber im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens ausgehandelt, weil der Arbeitgeber das Prozessrisiko vermeiden möchte.
Was kostet eine arbeitsrechtliche Beratung?
Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Wert der Angelegenheit; alternativ ist eine Vergütungsvereinbarung möglich. Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten, bevor wir tätig werden. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, fragen wir die Deckungszusage für Sie an.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind häufig vom Arbeitsrechtsschutz umfasst. Teilen Sie uns Versicherung und Versicherungsnummer mit – wir übernehmen die Korrespondenz.
Trage ich die Anwaltskosten, wenn ich vor dem Arbeitsgericht gewinne?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer gewinnt (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Das ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts.
Vertreten Sie auch Arbeitgeber?
Ja. Wir beraten Arbeitgeber bei Vertragsgestaltung, Abmahnungen, Trennungen und vor dem Arbeitsgericht – selbstverständlich nur, sofern keine Interessenkollision besteht.
Fragen zu Ihrem Fall?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich. Wir prüfen, wie wir Ihnen weiterhelfen können.